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Seit dem 1.10.2007 besteht die Pflicht für Hauseigentümer bei Verkauf Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen
oder Immobilien den Energieausweis vorzulegen.
Es wird dabei zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden.
Als Darstellung für den energetischen Zustand eines Gebäudes wurde ein Tachoband gewählt. Die Pfeile kennzeichnen die
energetische Situation des Gebäudes.
Befindet sich der Pfeil im roten Bereich, so ist der energetische Zustand schlecht und es geht viel Energie verloren.
Befindet sich der Pfeil im grünen Bereich, so kann von einem guten energetischen Zustand ausgegangen werden.
Hier eine Übersicht, welcher Energieausweis für ihr Objekt in Frage kommen könnte:
| Bedarfsorientierter Energieausweis | Verbrauchsorientierter Energieausweis | |
|---|---|---|
| Neubau | ab 01.01.2009 | nicht zulässig |
| Modernisierungen, Maßnahmen mit Baugenehmigung | ||
| Bestand (1-4 Wohneinheiten) | ab 01.01.2009 | nicht zulässig |
| Bauantrag vor 01.11.1977, nicht modernisiert | ||
| Bestand | ab 01.01.2009 | ab 01.01.2009 |
| Sonstige |
Beide Energieausweise sind jeweils maximal 10 Jahre gültig.